FAQ PKW Leasingrechner

Alle Fragen im Überblick:

WIE FUNKTIONIERT DIE ABWICKLUNG BEIM PKW LEASINGRECHNER?

Nach Übermittlung der Fahrzeugdaten oder dem Link zum Wunschauto, erstellen die gewählten Leasinggesellschaften ein unverbindliches PKW-Leasingangebot. Hierbei wird auf Ihre Wünsche eingegangen: Vertragsdauer, Höhe des Restwertes des PKW, Anzahlungshöhe und die voraussichtliche jährliche KM-Leistung.

Innerhalb kurzer Zeit erhalten Sie Ihr individuelles PKW Leasingangebot von Ihren gewählten Leasinggesellschaften.
Verbindlich wird dieses Angebot erst nach Bewilligung durch die Leasinggesellschaft. Die dafür notwendigen Bonitätsunterlagen werden im Zuge der Übermittlung des Leasingangebotes von der Leasinggesellschaft bekannt gegeben.

Nach Bewilligung übermittelt die Leasinggesellschaft die Vertragsunterlagen zur Unterschrift und Retournierung. Dies ist Ihr Startschuss für die Kontaktaufnahme mit dem PKW-Händler der nun die Finanzierungszusage von der Leasinggesellschaft erhält. Die Bezahlung des Fahrzeuges erfolgt erst nach Ihrer Überprüfung und Ihrer Zahlungsfreigabe.

 

WIE LANGE SIND DIE LEASINGANGEBOTE GÜLTIG?

Hier gibt es keine einheitliche Regelung. Man kann jedoch davon ausgehen, dass dieses Angebot zumindest 1 Monat gültig ist. In der Regel steht die Dauer der Gültigkeit im Leasingangebot.

 

WIEVIEL VORLAUFZEIT MUSS ICH FÜR DIE ABWICKLUNG DES PKW LEASINGANGEBOTS KALKULIEREN?

Damit Ihr Leasingangebot verbindlich werden kann, führt die Leasinggesellschaft eine Bonitätsprüfung durch. Ab dem Einlangen der Bonitätsunterlagen sollte man 1 - 3 Tage bis zur Bewilligung einplanen.

 

WORAUS BESTEHEN DIE BONITÄTSUNTERLAGEN?

Bei Firmenkunden benötigt die Leasinggesellschaft den letzten Jahresabschluss und eine Saldenliste.

Beim Privatkunden benötigt die Leasinggesellschaft in der Regel eine Kopie der letzten 3 Lohn- oder Gehaltszettel und ein ausgefülltes Selbstauskunftsformular das Sie automatisch von der Leasinggesellschaft erhalten.

 

KANN ICH AUCH EIN GEBRAUCHTES AUTO LEASEN?

Ja, allerdings müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Umsatzsteuer muss ausweisbar sein UND das Auto sollte nicht älter als 4 Jahre sein.

 

GIBT ES ZUSÄTZLICHE GEBÜHREN BEI EINEM PKW LEASING?

Ja: Die Rechtsgeschäftsgebühr und meistens auch eine Bearbeitungsgebühr. Die Rechtsgeschäftsgebühr wird  von der Leasinggesellschaft an das Finanzamt bezahlt und dem Leasingnehmer mit der 1. Leasingrate separat vorgeschrieben. Sämtliche Gebühren müssen im Leasingangebot angeführt werden.

 

WAS PASSIERT WENN ICH DAS LEASING VORZEITIG BEENDEN MÖCHTE?

Eine einvernehmliche vorzeitige Vertragsauflösung ist immer möglich. Die Leasinggesellschaft stellt dann die zum Auflösungszeitpunkt offenen Leasingraten zuzüglich des kalkulierten Restwertes in Rechnung und zieht davon allfällige Depotguthaben ab. Mit der Bezahlung des Abrechnungsbetrages geht das Eigentum am Leasingobjekt auf den Leasingnehmer über.

 

WAS PASSIERT AM ENDE DER PKW LEASINGDAUER?

Je nach Art des Leasingvertrages gibt es hier mehrere Möglichkeiten.

Beim klassischen Restwertleasing wird das Fahrzeug meist vom Leasingnehmer oder einem namhaft gemachen Dritten (z.B. Autohändler) um den vertraglich festgelegten Restwert gekauft.

Bei einem sogenannten Operating Leasingvertrag (nur für Unternehmer) wird das Fahrzeug bei Vertragsende einfach an die Leasinggesellschaft zurückgestellt. Bei diesen Leasingverträgen wird die monatliche Leasingrate auf Basis einer angenommenen Kilometerleistung kalkuliert. Falls es zu einer Überschreitung der kalkulierten Kilometer kommt, ist mit einer Nachzahlung zu rechnen. Und das Auto muss in einem der normalen Abnutzung entsprechenden Zustand zurückgestellt werden. Wenn nicht, kann es auch hier zu Nachverrechnung kommen.

 

WEM GEHÖRT DER PKW BEI EINEM LEASING?

Während der Leasingdauer ist die Leasinggesellschaft Eigentümerin des Fahrzeuges, der Leasingnehmer hat ein uneingeschränktes Nutzungsrecht. Die Zulassungspapiere werden auf den Leasingnehmer ausgestellt und er kann den PKW wie sein Eigentum nutzen.

 

WAS PASSIERT IM SCHADENSFALL?

Im Schadensfall wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer und informieren anschließend die Leasingbank durch die Übersendung einer Schadensmeldung. Die Leasinggesellschaft wird  automatisch auch von der Versicherung verständigt.

 

MUSS EINE VOLLKASKO-VERSICHERUNG ABGESCHLOSSEN WERDEN?

Ja. Ausnahmen gibt es bei Unternehmen mit allerbester Bonität oder mit einem großen Fuhrpark. Der Leasingexperte empfiehlt bei jedem Leasingvertrag den Abschluss einer Vollkasko-Versicherung.

 

GIBT ES AUCH EIN ALL-IN PKW LEASING (KEINE KOSTEN FÜR SERVICE, WARTUNG, REPARATUR usw.)?

Ja. Die Leasingrate bei einem ALL-IN Vertrag beinhaltet auch die laufenden Kosten, ausgenommen Treibstoff, und ist abhängig von der Kilometerleistung des Fahrzeuges. Hier werden von der Leasinggesellschaft die Fahrzeugkosten überwacht und die Fahrzeuge nach einer gewissen Kilometerleistung wieder gegen ein neues getauscht. Ein ALL-IN Vertrag macht bei Unternehmen mit Fuhrparks ab 10 Fahrzeugen Sinn.

 

WARUM MUSS ICH ALS PRIVATKUNDE EINE ANZAHLUNG VON 20% LEISTEN?

Grundsätzlich ist eine Eigenleistung von 20% von den Leasingpartnern erwünscht. In Ausnamefällen kann davon abgesehen werden.